Schon seit über 12 Jahren ist das Arbeitsrecht Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Im Februar 2001 verlieh mir die Brandenburgische Rechtsanwaltskammer die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" aufgrund besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet.
In folgenden Fragen berate ich Sie gern: