Arbeits- und Sozialrecht

Schon seit über 12 Jahren ist das Arbeitsrecht Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Im Februar 2001 verlieh mir die Brandenburgische Rechtsanwaltskammer die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" aufgrund besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet.
In folgenden Fragen berate ich Sie gern:


Arbeitslosengeld
Arbeitnehmerüberlassung
Aufhebungsverträge
Berufsbildungsrecht
Betriebliche Altersvorsorge
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsübergang
Entgeltfortzahlung
Geschäftsführeranstellungsverträge
Kündigungsschutzverfahren
Mutterschutzrecht
Mobbingfragen
Schwerbehindertenrecht
Tarifvertragsrecht
Teilzeit- und Befristungsrecht
Urlaubsrecht
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Zeugniserteilung

(C) 2007 - 2008 - Alle Rechte vorbehalten by Sabine Hein

Diese Seite drucken