Rechtsanwaltskanzlei Hein 03338/7068851
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Verkehrsrecht

 

 

Das Verkehrsrecht setzt sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt und wird deshalb micht in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk erfasst.

 

Zum Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (zum Beispiel Erteilung und Entzug einer Fahrerlaubnis) sowie das Verkehrsstraf– und bußgeldrecht als auch das Verkehrsvertragsrecht (z.B. der Autokauf) und das Verkehrshaftungsrecht (wie zum Beispiel beim Verkehrsunfall, Schmerzensgeld).

 

All diese Bereiche sind jedoch sehr eng miteinander verknüpft und die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate erfordert ein hohes Maß an Erfahrung und Routine im Umgang mit den zuständigen Behörden und Instanzen, sowie umfangreiche Kenntnis der angrenzenden Rechtsbereiche und Rechtsvorschriften.

 

Vertrauen Sie in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts auf die Erfahrung unserer Kanzlei. Wir leiten Sie durch die Flut an Vorschriften, Formularen und Paragraphen, die Sie im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht zu bearbeiten und zu beachten haben.

 

 

 

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