Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeit-und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.
Sozialrechtliche Gesetze gewähren Ansprüche des Bürgers gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung usw.) auf Sachleistungen wie etwa Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie die Grundsicherung oder eine Rente wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung.
Ich unterstütze Sie bei Fragen und Problemen:
mit der Rentenversicherung, etwa im Zusammenhang mit der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente
mit der Krankenversicherung
mit den Versorgungsämtern bei Schwerbehinderung
mit der Pflegeversicherung
mit der Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung
im statusrechtlichen Feststellungsverfahren
zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation
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