Rechtsanwaltskanzlei Hein 03338/7068851
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Schon seit über 20 Jahren ist das Arbeitsrecht Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Im Februar 2001 verlieh mir die Brandenburgische Rechtsanwaltskammer die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" aufgrund besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet.
In folgenden Fragen berate und vertrete ich Sie gern:

  • Arbeitslosengeld
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Aufhebungsverträge
  • Berufsbildungsrecht
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebsübergang
  • Entgeltfortzahlung
  • Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Mutterschutzrecht
  • Mobbingfragen
  • Schwerbehindertenrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Teilzeit- und Befristungsrecht
  • Urlaubsrecht
  • Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • Zeugniserteilung
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© Sabine Hein 2023

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