Rechtsanwaltskanzlei Hein 03338/7068851
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Rechtsanwältin Sabine Hein  Fachanwältin für Arbeitsrecht  Rechtsanwältin für Erbrecht

 

Ich berate Sie gerne zu allen anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen von Kündigung bis Arbeitszeugnis und vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dies gilt auch für die damit oft in Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete des Sozialrechts, der Schwerbehinderung und der Erwerbsminderungsrente. Im Jahr 2001 verlieh mir die Rechtsanwaltskammer Brandenburg die Berechtigung zur Führung des Titels “Fachanwältin für Arbeitsrecht”.

 

Das Erbrecht ist mein weiteres Haupttätigkeitsfeld, auf das ich mich ebenfalls direkt zu Beginn meiner Berufstätigkeit spezialisiert habe. Durch die Komplexität des deutschen Erbrechts können sich viele Fragen aber auch Probleme ergeben. Aber auch Emotionen der beteiligten Personen beim Thema Erbrecht und Nachlass können Streitigkeiten bei ERb- und Pflichtteilsansprüchen auslösen.

 

Auch im Seniorenrecht, Recht der Kranken- und Pflegeversicherung und bei der Erstellung von Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht bin ich gerne für Sie da.

 

Gemeinsam mit meinen Mitarbeitern bearbeite ich seit langem  erfolgreich Mandate im Mietrecht und berate Sie auch gerne im Verkehrsrecht und im Reiserecht.

 

Kompetenz und hoher Qualitätsstandard wird gewährleistet durch meine anwaltliche Spezialisierung, ständige Fortbildung und langjährige Berufserfahrung sowie durch unsere ständig weiterentwickelte moderne Kanzleiorganisation und die enge Zusammenarbeit im Kanzleiteam.

 

Ich würde mich freuen, Sie zukünftig zu unseren zufriedenen Mandanten zählen zu können!

 

 

Ihre Rechtsanwältin Sabine Hein

zugleich                              

Fachanwältin  für Arbeitsrecht

 

 

 

 

 
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